Bijou ist eine Internetplattform für private Wohnungen, für den gepflegten Gentleman, der Wert auf Diskretion legt. Alle Appartements sind ganz privat, sauber, elegant eingerichtet und garantiert millieufrei! Die Wohnungen sind nie mit Rotlicht beleuchtet und für Aussenstehende nicht erkennbar!
Alle Profile sind von den Damen und TS selber erstellt worden, die angegebene Telefonnummer gehört ihnen persönlich (sämtliche Telefonnummern sind ganz normale Handys, ohne Gebührenabzocke oder irgendwelchen versteckten Abofallen) und wenn Du zum Termin kommst, wirst Du auch von der Person empfangen mit der Du gesprochen hast. Auf unserer Werbeplattform sind nur Anzeigen mit Original Fotos zugelassen!
Dort kannst Du dann entspannen und relaxen mit einem Schuss Massage, intensiver Erotik und Erfüllung Deiner speziellen Wünsche ohne Hektik und Zeitdruck!
Treffe heisse Girls, reifere Ladys, Transsexuelle und Dominas diskret in Deiner Nähe.
Liebe Gäste, da die Damen und TS absolut Selbständig sind kann sich kein Dritter in die angebotenen Dienstleistungen einmischen. Weder der Inhaber dieser Internetplattform noch der bzw. die Vermieter haben Einfluss auf das Angebot und die Preisgestaltung. Dies betrifft auch deren Werbestrategie. Jede Frau präsentiert sich so wie sie es selbst für richtig hält und bietet nur das an was sie machen möchte.
ETHIK-CHARTA
FÜR PERSONEN, DIE IM SEXGEWERBE TÄTIG SIND
1. EINLEITUNG
Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, und Sexarbeiterinnen und -arbeiter für die diese Charta gilt, verpflichten sich dazu, deren Grundsätze und Massnahmen zur Sozial- und Gesundheitsprävention umzusetzen und die Menschenrechte zu achten.
2. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Die geltenden gesetzlichen Grundlagen1und die geltenden Bewilligungsvoraussetzungen 2 werden von der Arbeiterin und dem Arbeiter und von der Betreiberin und dem Betreiber eingehalten.
Die Prostitution gilt als frei ausgeübte Tätigkeit, insofern kein Verhältnis der Unterordnung bezüglich der Wahl zur Ausübung dieser Tätigkeit und der Arbeits- und entlöhnungsbedingungen vorliegt und diese in eigener Verantwortung der Sexarbeiterin oder des Sexarbeiters und gegen ein Entgelt, das ihr oder ihm vollständig ausgezahlt wird, ausgeübt wird.
3. GESUNDHEIT DER PERSONEN
3.1. Nur geschützter Verkehr ist zugelassen.
3.2. Kondome werden zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.
3.3. Die Safer-Sex-Regeln werden eingehalten.
3.4. Die Aufstellung der Häufig gestellten Fragen (FAQ), die von der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution erstellt wurde, wird den Sexarbeiterinnen und -arbeitern und den Kunden zur Verfügung gestellt.
3.5. Es findet kein Anreiz zum Alkoholkonsum und Betäubungsmittelkonsum statt.
4. RESPEKT, WÜRDE UND SICHERHEIT
4.1. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, und die Sexarbeiterinnen und -arbeiter verpflichten sich dazu, sich gegenseitig zu respektieren.
4.2. Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter haben das Recht, eine Leistung zu verweigern.
4.3. Die verantwortlichen Personen der Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, stellen sicher, dass die Sexarbeiterinnen und -arbeiter ihre Tätigkeit frei von jeglichem Zwang ausüben können.
4.4. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, stellen sicher, dass sich in ihren Räumlichkeiten keine minderjährigen Personen (unter vollendetem 18. Lebensjahr) prostituieren.
4.5. Keinerlei Formen von Zwang werden toleriert. Solche Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
4.6. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, garantieren die Sicherheit der Sexarbeiterinnen- und Arbeiter und wenden sich bei Bedarf an die Kantonspolizei.
4.7. Die Verantwortlichen von Räumlichkeiten, die von Sexabeitern genützt werden, informieren die Sexarbeiterinnen und -arbeiter über die Beschäftigungsbedingungen im Salon in einer Sprache, die von ihnen verstanden wird.
4.8. Die Sexarbeiterinnen und -arbeiter können ihre Tätigkeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden